Rente ab 2026: Was sich für schwerbehinderte Menschen ändert
2025-07-05 21:28:53 - Daniel Heckmann
Ab dem 1. Januar 2026 treten wichtige Änderungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Kraft. Besonders betroffen sind Personen mit einem Geburtsjahr ab 1964, für die bisherige Übergangsregelungen auslaufen.
Wegfall des Vertrauensschutzes
Der bisher geltende Vertrauensschutz (§ 236a SGB VI), der einen früheren Renteneintritt mit geringeren Abschlägen ermöglichte, entfällt. Künftig gilt die abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen erst ab 65 Jahren.
Frühestens mit 62 – aber mit Abschlägen
Ein Renteneintritt ist zwar weiterhin ab 62 Jahren möglich, allerdings mit einem dauerhaften Rentenabschlag von bis zu 10,8 % (0,3 % pro Monat). Das kann zu erheblichen finanziellen Einbußen führen – lebenslang.
Weniger Einzahlungen – doppelte Belastung
Ein früherer Renteneintritt bedeutet auch, dass kürzer Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden. In Kombination mit Abschlägen entsteht eine doppelte Belastung: geringere Rentenpunkte plus Abzug vom monatlichen Betrag.
Was Versicherte jetzt tun können
- Frühzeitige Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung in Anspruch nehmen
- Möglichkeiten der Flexi-Rente prüfen
- Freiwillige Beiträge zur Ausgleichszahlung erwägen
- Persönliche Rentenberechnung durchführen lassen
Diese Informationen ersetzen keine individuelle Rentenberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Rentenversicherung oder einen zugelassenen Rentenberater.
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